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   BFH, 29.03.1960 - I 147/59   

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https://dejure.org/1960,10564
BFH, 29.03.1960 - I 147/59 (https://dejure.org/1960,10564)
BFH, Entscheidung vom 29.03.1960 - I 147/59 (https://dejure.org/1960,10564)
BFH, Entscheidung vom 29. März 1960 - I 147/59 (https://dejure.org/1960,10564)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 09.10.1956 - I 207/55 U

    Bewertung von verunglückten § 7 c-Darlehen - Rechtsanspruch auf

    Auszug aus BFH, 29.03.1960 - I 147/59
    Bei der einheitlichen Gewinnfeststellung ist der Streitwert nach einem Hundertsatz des umstrittenen Gewinnes festzustellen (vgl BFH-Urteil vom 1956-10-09 I 207/55 U).
  • BFH, 25.08.1966 - IV 3/64

    Zuordnung eines Autorenhonorars zu den Einkünften aus gewerblicher oder

    Der Streitwert ist nach dem steuerrechtlichen Interesse zu bemessen, das an einer bestimmten Entscheidung besteht, wobei es nur auf die einkommen steuerrechtlichen Auswirkungen ankommt, während die Auswirkungen auf die Gewerbesteuer außer Betracht bleiben, da die Feststellungen im Feststellungsverfahren keine Bindung für die Gewerbesteuer erzeugen (Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- I 147/59 vom 29. März 1960, Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Reichsabgabenordnung, § 320, Rechtsspruch 21; IV 372/62 vom 16. Juli 1964, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1965 S. 67).
  • BFH, 28.06.1961 - VII 183/58 U

    Änderung einer Streitwertfeststellung in der Rechtsmittelentscheidung

    Zwar hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil I 147/59 vom 29. März 1960 (Steuerrechtsprechung in Karteiform, Reichsabgabenordnung, § 320, Rechtsspruch 21) entschieden, daß die Streitwertfeststellung rechtlich nicht Bestandteil der Rechtsmittelentscheidung ist, nicht in materielle Rechtskraft erwächst und daher von der Stelle, die den Streitwert festgestellt hat, gemäß § 93 AO abgeändert werden kann.
  • BFH, 28.02.1961 - I 320/60 S

    Wert des Streitgegenstands für das Verfahren der einheitlichen und gesonderten

    Diese Vorschrift ist für das Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteile I 207/55 U vom 9. Oktober 1956, BStBl 1956 III S. 382, Slg. Bd. 63 S. 484; I 10/58 S vom 16. Februar 1960, BStBl 1960 III S. 145, Slg. Bd. 70 S. 388; I 147/59 vom 29. März 1960 und I 4/60 vom 24. Mai 1960, Steuerrechtsprechung in Karteiform, § 320 AO, Rechtssprüche 21 und 22) in der Weise ausgelegt worden, daß der Streitwert grundsätzlich nach einem Hundertsatz des streitigen Gewinns zu bemessen ist.
  • BFH, 28.02.1961 - I 114/60 S

    Bemessung eines Streitwertes im steuerrechtlichen Verfahren

    Die Streitwertfeststellung ist zwar rechtlich nicht Bestandteil der Rechtsmittelentscheidung (Urteil des Bundesfinanzhofs I 147/59 vom 24. März 1960, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Reichsabgabenordnung, § 320, Rechtsspruch 21).
  • BFH, 14.06.1967 - VI 318/65

    Anschaffungskosten bei Grundstücksttausch durch Vollkaufmann

    Auf die Auswirkung bei den einzelnen Gesellschaftern kommt es nicht an (vgl. insbesondere das Urteil I 147/59 vom 29. März 1960, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Reichsabgabenordnung, § 320, Rechtsspruch 21).
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